- Artgerecht ist nur die Freiheit. Deshalb muß Tierhaltung den natürlichen Lebensbedingungen nahekommen.
- Jede Beschäftigung mit dem Tier muß auf gegenseitigem Verständnis und Vertrauen basieren. Schmerzeinwirkung bei Training oder Behandlung wird abgelehnt.
- Es darf dem Tier durch Behandlung kein Schaden zugefügt werden.
- Behandlung von Problemen muß zwingend mit Erkennen und Beseitigen von Ursachen für das Problem einhergehen.
- Das Tierwohl steht stets im Vordergrund gegenüber Leistunganforderungen oder materiellen Interessen.
- Hufbehandlung hat für das Pferdewohl größte Bedeutung und muß ganzheitlicher Betrachtung des Organismus und seiner Umwelt auf hohem Kenntnisniveau geschehen und sich an der Natur des Organismus orientieren.
- Der Pferdehuf ist ein multifunktionales, pumpendes Organ, das nicht durch Hufschutz eingeengt werden darf. Dies gilt für jeglichen Beschlag, aber auch für anzuschnallenden oder anzuklebenden Hufschutz.
- Gesunde Hufe bedürfen keiner Korrektur, da Abrieb und Nachschub im Gleichgewicht sind und sich die Hufform auch über längere Zeiträume nicht negativ verändert.
- Behandlung von Hufproblemen hat nach den vorangestellten Punkten in geeigneten Haltungsbedingungen von erfahrenen aus- und weitergebildeten Barhufpflegern zu erfolgen, die entsprechend den Notwendigkeiten Tierärzte und Heilpraktiker hinzuziehen.
- Kollegiales Verhalten zwischen Menschen, die Tieren helfen wollen, ist selbstverständlich.